Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1 Aufbau der AGB

A.2 Geltungsbereich, Vorrang von Individualabreden

A.2.1

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, die Leistungen betreffen, die auf der Internet-Seite www.onlinebrief24.de präsentiert werden und die über diese Seite und den darüber zu installierenden Druckertreiber, SFTP oder per Briefversand direkt im Browser bestellt werden können mit dem Anbieter dieser Leistungen, der

letterei Postdienste GmbH
Maybachstr. 9, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49 800 1110 4 333
E-Mail: support@onlinebrief24.de
HRB 211317, AG Lüneburg
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE257926777
(im Folgenden: AN)

diese vertreten durch die Geschäftsführer
André Fischer und Oliver Fischer.

A.2.2

Teil A dieser AGB gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte im Sinne von A.2.1.

A.3

A.3.1

Individuelle Vereinbarungen, die zwischen AN und AG getroffen werden, gehen diesen AGB vor.

A.3 Ausschluss entgegenstehender AGB

Den Bestimmungen dieser AGB entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind nicht anwendbar, sofern der AN sich mit ihrer Einbeziehung in das Rechtsgeschäft nicht ausdrücklich einverstanden erklärt. Dies gilt auch dann, wenn der AG erklärt, das Rechtsgeschäft mit dem AN nur zu seinen Bedingungen eingehen zu wollen oder wenn der AG einen Auftrag zu seinen Bedingungen erteilt und der AN den Auftrag ausführt, ohne den Bedingungen des AG ausdrücklich zu widersprechen oder einen entsprechenden Vorbehalt zu erklären.

A.4 Leistung des AN

A.4.1 Überblick

Bei onlinebrief24 handelt es sich um einen Onlinedienst, über den Kunden (AG) des AN ihre Tagespost drucken, kuvertieren, frankieren und bei einem Zustelldienst einliefern lassen können (Postverarbeitung). Die Nutzung von onlinebrief24 setzt voraus, dass der AG zuvor ein Kundenkonto eingerichtet und den ihm nach erfolgter Registrierung angebotenen Druckertreiber heruntergeladen hat, SFTP oder den Briefversand direkt im Browser nutzt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der AG einzelne Postverarbeitungsaufträge erteilen. Deren Bearbeitung setzt voraus, dass das Kundenkonto ein ausreichendes Guthaben aufweist. Eine Ausnahme stellt hier die individuelle Vereinbarung der Bezahlung auf Rechnung dar. Diese kann jederzeit vor der Beauftragung eines neuen Postverarbeitungsvertrages ohne Angabe von Gründen vom AN geändert oder zurückgenommen werden. Der AN wird den AG darüber vorab in Kenntnis setzen.

A.4.2 Kundenkonto

A.4.2.1

Für die Nutzung von onlinbrief24 muss zunächst ein Kundenkonto eingerichtet worden sein. Die Einrichtung erfolgt über die Internet-Seite „www.onlinebrief24.de“. Über den Menüpunkt > Registrieren
Für eine erfolgreiche Registrierung ist es erforderlich, dass alle dort hinterlegten Pflichtfelder vollständig ausgefüllt werden (E-Mail-Adresse, Passwort) und die AGB und der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (AV) zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass der AG diese akzeptiert. Die Angabe weiterer Daten als Pflichtfeld (Anschrift, Land, optional Telefonnummer und Steuernummer) erfolgt direkt nach dem Ausführen des Bestätigungslinks. Die Angaben und Einstellungen im Kundenkonto kann der AG nach erfolgter Registrierung jederzeit passwortgeschützt einsehen und im Kundencenter unter „Einstellungen“, „Persönliche Daten“(Ausnahme E-Mailadresse) ändern. Sind die erforderlichen Angaben gemacht, hat der AG seine Angaben, sowie seinen Wunsch, sich registrieren lassen zu wollen, durch Klicken des Buttons „Registrierung abschließen“ bestätigt, werden die eingegebenen Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vom AN erfasst und gespeichert. Der AG hat seinerseits die Möglichkeit, die AGB und AV auszudrucken und zu speichern.

A.4.2.2

Der AG ist hinsichtlich seines onlinebrief24-Passworts zur Geheimhaltung verpflichtet. Er darf dieses nicht weitergeben oder Dritten offenbaren und muss ausreichende Vorkehrungen dagegen treffen, dass Unbefugte seinen onlinebrief24-Zugang und/oder sein Passwort nutzen. Im Verhältnis zum AN haftet der AG für alle Aufträge, die unter Nutzung seines onlinebrief24 Zugangs und/oder seines Passworts dem AN erteilt werden, es sei denn, der AG weist nach, dass der AN die Ursache für die unbefugte Nutzung gesetzt oder sie sonst zu vertreten hat.

A.4.2.3

Das Kundenkonto besteht auf unbestimmte Zeit. Der AG hat jederzeit die Möglichkeit, sein Kundenkonto ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der AN hat seinerseits das Recht, das Kundenkonto ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen bei Vertragsverletzung seitens des AG (z.B., wenn der AN Kenntnis davon erhält, dass ein ihm vom AG übermitteltes, zu versendendes oder versandtes Dokument gegen gesetzliche Vorschriften oder Verbote verstößt) oder wenn die der Vertragsbeziehung zu Grunde liegenden AGB geändert werden und der AG der Änderung nicht zustimmt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kann der AN das Kundenkonto ohne Vorliegen besonderer Gründe kündigen. Nach Kündigung des Kundenkontos wird ein nach Begleichung etwaiger wechselseitiger Verbindlichkeiten verbleibendes etwaiges Guthaben an den AG ausgekehrt, auch ohne, dass der AG dies verlangt, und das Kundenkonto sodann einschließlich der dazu gehörigen Daten zum nächsten 1. des Folgemonats vollständig gelöscht.

A.4.2.4

Für die Einrichtung, Führung und Löschung des Kundenkontos werden vom AN keine Entgelte erhoben.

A.4.3 Druckertreiber

An dem nach erfolgter Registrierung kostenlos zum Download angebotenen Druckertreiber erwirbt der AG kein Eigentum und kein dauerhaftes Nutzungsrecht. Das Recht zur Nutzung der Treibersoftware erlischt mit Kündigung des Kundenkontos. Der AG hat die Treibersoftware nach Erlöschen seines Nutzungsrechts vollständig zu löschen. Der Download und die Nutzung des Druckertreibers sind für den AG während des Bestehens des Nutzungsrechts kostenlos. Die Installation des Druckertreibers erfolgt durch Klicken auf den Button „Registrieren und installieren“ auf der Seite Versenden oder durch Klicken auf Download im Kundencenter oder im Bereich des Footers unter Downloads. Auf diesen Wegen gelangt der AG zum Installationsmenü, welches ihn durch den Installationsprozess leitet.

A.4.4 Aufladen des Kundenkontos

Damit der AG dem AN über den Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser oder SFTP-Postverarbeitungsaufträge erteilen und übermitteln kann, ist es erforderlich, dass das Kundenkonto eine ausreichende Deckung in Euro aufweist (Ausnahme bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung). Die Herstellung der Deckung (das „Aufladen“ des Kundenkontos) erfolgt, in dem der AG innerhalb des Kundencenters „Buchhaltung“, „Guthaben einzahlen“ klickt, sodann eine der vom AN akzeptierten Zahlungsmethoden (PayPal, Sofort, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) durch Anklicken wählt, anschließend einen Wunschbetrag (ab 5,- € bis 5.000,- €) festlegt und schließlich, nachdem ihm der gewählte Aufladungsbetrag zusammen mit der Möglichkeit der Korrektur angezeigt wurde, den die Bestellung auslösenden Button klickt. Dies löst sodann die Einziehung des gewählten Aufladungsbetrags durch den AN im vom AG gewählten Zahlungsweg aus. Sobald der Aufladungsbetrag gutgeschrieben wurde, wird der Betrag im Kundenkonto als Guthaben ausgewiesen. Bei der Zahlung mit manueller Überweisung wird der Betrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und als Guthaben ausgewiesen, sobald dieser auf dem Bankkonto des AN eingegangen ist. Der AG hat die Möglichkeit, im Kundencenter „Buchhaltung“, „Guthaben auszahlen“ jederzeit die unbare Auszahlung des unverbrauchten Guthabens an sich zu veranlassen, wobei vom AG gewährte Gutscheine, von der Auszahlung ausgeschlossen sind. Bei SEPA-Lastschriften erfolgt die Auszahlung der Guthaben (exkl. gewährter Gutscheine und Startguthaben) frühestens 8 Wochen nachdem das Guthaben mit einer SEPA-Lastschrift aufgeladen wurde. Nicht genutztes Guthaben verfällt nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres der letzten Aufladung oder Nutzung des Guthabens.
Der AN behält sich vor, den AG auf eine andere dem AG zumutbare Zahlungsart zu verweisen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Zahlung durch den AG gefährdet ist oder der AN grundsätzlich Unregelmäßigkeiten in der Vertragsdurchführung feststellt, die auf eine Gefährdung hinweisen. In diesem Fall ist der AN insbesondere berechtigt, eine Sepa-Lastschrift aufzukündigen oder eine Zahlung auf Rechnung zu verweigern.

A.4.5 Zahlung auf Rechnung

Für registrierte Geschäftskunden (im Weiteren sind hier auch Vereine, kommunale Auftraggeber oder Freiberufler gemeint) kann auf Wunsch die Zahlung auf Rechnung bei onlinebrief24 beantragt werden. Dafür ist es erforderlich sich mit dem Support unter support@onlinebrief24.de in Verbindung zu setzen. Nach erfolgter Prüfung innerhalb von 2 Werktagen erteilen wir während unserer Geschäftszeiten (Mo - Do 8 Uhr bis 16 Uhr und Fr. 8 Uhr bis 14 Uhr) die Freigabe per Mail für Zahlung auf Rechnung. Alternativ kann das SEPA- Lastschriftmandant heruntergeladen werden und die Zahlung per Rechnung damit verbunden werden. Das SEPA-Lastschriftmandant muss dann vollständig ausgefüllt werden mit dem Vermerk „Kunden-Konto für Zahlung auf Rechnung umstellen“ mit „Ja“ angekreuzt. Das SEPA-Lastschriftmandant muss dann an onlinebrief24 per Mail an support@onlinebrief24.de zurückgesendet werden.
Nach erfolgter Prüfung innerhalb von 2 bis 8 Stunden erteilen, während unserer Geschäftszeiten (Mo – Do 8 Uhr bis 16 Uhr und Fr. 8 Uhr bis 14 Uhr), wir dann die Freigabe per Mail für das SEPA-Mandat und/oder für die Zahlung auf Rechnung.
Registrierte Geschäftskunden (im Weiteren sind hier auch Vereine, kommunale Auftraggeber oder Freiberufler gemeint) mit einem gültigen SEPA-Lastschriftmandant können ebenfalls nach Login im Kundencenter unter „Buchhaltung“, “Guthaben einzahlen“ auf dem Reiter Rechnungen die Zahlung per Rechnung mit einem Klick beantragen. Nach erfolgter Prüfung innerhalb von 2 bis 4 Stunden erteilen wir während unserer Geschäftszeiten (Mo - Do 8 Uhr bis 16 Uhr und Fr. 8 Uhr bis 14 Uhr) die Freigabe per Mail für Zahlung auf Rechnung.
Auf Wunsch kann die Zahlung auf Rechnung per SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden. Hierfür nach Login im Kundencenter, „Buchhaltung“, “Guthaben einzahlen“ auf den Reiter Rechnung gehen und mit einem Klick die Zahlung auf Rechnung widerrufen. Es erfolgt dann umgehend eine SEPA-Lastschrift bei einem noch offenen Rechnungsbetrag. Für alle ab dem Zeitpunkt des Widerrufens der Zahlungsart „Zahlung auf Rechnung“ eingestellten Sendungen muss das Kundenkonto ein positives Guthaben aufweisen, welches über die Zahlungsarten (gemäß A.4.4) entsprechend aufgeladen werden kann.
Bei allen Kunden, die eine Freigabe für Zahlung auf Rechnung mit SEPA- Lastschriftmandat haben, wird der offene Rechnungsbetrag zum Monatsanfang für den Vormonat automatisiert mit dem gültigen SEPA-Lastschriftmandant eingezogen. Bei allen Kunden mit Rechnung auf Zahlungsziel muss der offene Betrag innerhalb dieser Frist per Banküberweisung beglichen werden. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, hinsichtlich des Rechnungsbetrages Zahlungsverzug ein (§ 286 III 1 BGB).

A.4.6 Postverarbeitung

A.4.6.1

Mit Hilfe des Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser oder SFTP übermittelt der AG folgende Daten an den AN:

  • Name und Anschrift des-/derjenigen, an den/die ein Schreiben gerichtet werden soll,
  • textlicher und ggf. bildlicher Inhalt des Schreibens.

A.4.6.2

Für jeden Brief, für den der AG die entsprechenden Daten an den AN überträgt, kommt ein eigener Postverarbeitungsvertrag zustande. Diesem liegen die vom AG zuletzt bestätigten AGB des AN zu Grunde.

A.4.6.3

Vertragsgegenstand des Postverarbeitungsvertrags sind folgende Leistungen des AN

  • Übernahme der vom AG übermittelten Daten,
  • Herstellung entsprechender Druckstücke im Digitaldruckverfahren,
  • Kuvertieren der Druckstücke zu Briefen,
  • Freimachen der Briefe (Entrichtung des Portos an den Zustelldienst),
  • Einlieferung der freigemachten Briefe bei der Deutschen Post AG (DPAG).

A.4.6.4

Mit der Einlieferung des Briefs bei der DPAG kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem AG und der DPAG zu den Vertragsbedingungen und Beförderungsrichtlinien der DPAG zustande. Der AN schließt diesen Beförderungsvertrag namens und in Vollmacht des AG. Der AN ist hierzu vom AG ausdrücklich bevollmächtigt. Der AG verpflichtet sich nur postkonforme Briefe (z.B. keine Remailings: kein internationaler Versand mit internationalem Absender) an den AN zu übermitteln.

A.4.6.5

Die Leistungen des AN werden erbracht gegen Zahlung des vereinbarten und dem AG vor der Datenübermittlung angezeigten Entgelts, welches nach der Erbringung der Leistungen vom AN dem Kundenkonto des AG belastet wird. Weist das Konto des AG kein ausreichendes Guthaben auf, wird der Postverarbeitungsauftrag so lange nicht ausgeführt, bis der AG sein Konto entsprechend aufgeladen hat. Bei Nutzung von SFTP erfolgt keine Anzeige des vereinbarten Entgelts vor Datenübermittlung. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung erhält der AG am 1. eines Monats eine Rechnung über die Leistungen des Vormonats mit einer sofortigen Zahlungspflicht an den AN.

A.4.6.6

Die Leistung des AN endet mit der Einlieferung der freigemachten Briefe bei der DPAG. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs des Briefes geht mit der Einlieferung auf den AG über. Kommt es nach der Einlieferung des Briefes zu Mängeln im Rahmen des Beförderungsvertrags mit der DPAG, z.B. Beschädigung, Verlust oder Falschzustellung des Briefes, sind diese vom AG gegenüber der DPAG zu verfolgen, sofern nicht der AN die Ursache für den Mangel gesetzt hat.

A.4.6.7

Die Verarbeitung der Adressdaten (und ggf. weiterer personenbezogener Daten, sofern sich solche im Textteil des Schreibens finden) durch den AN stellt eine Auftragsverarbeitung (AV) im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar. Der AG wird darauf hingewiesen, dass er gemäß Art. 28 DSGVO mit dem AN einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten (AV-Vertrag) abschließen muss. Der AN bietet dem AG bei Registrierung die Zustimmungsmöglichkeit für einen solchen AV-Vertrag an.

A.4.6.8

Unbeschadet etwaiger weitergehender Vereinbarungen in einem individuellen AV-Vertrag ist der AN verpflichtet, bei der Behandlung, Sicherung und Löschung der ihm vom AG übermittelten Daten die internationalen Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit nach DIN ISO 27001 sowie die Vorgaben des Datenschutzrechts (z.B. DSGVO, BDSG) zu beachten. Der AN ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, sich zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistung der Dienste Dritter zu bedienen, z.B. für Backups und Desaster-Recovery. Die über den Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser oder SFTP vom AG hochgeladenen Daten werden mittels aktuellen Verschlüsselungsstandards an den AN übertragen. Die vom AG an den AN mit Hilfe des Clients, Briefversands direkt im Browser oder SFTP übermittelten Daten (Adressdaten der Briefempfänger, textlicher und sonstiger, z.B. bildlicher, Inhalt der Schreiben) werden vom AN zum Zweck der Auftragsverarbeitung und Auftragsverfolgung für 60 Tage gespeichert und anschließend vollständig gelöscht. Der AG kann diese Daten, d.h. seine Briefe, im Kundencenter unter „Aufträge“ einsehen. Vom AN gewährleistet wird diese Einsichtsmöglichkeit aber nur bis zum Zeitpunkt der erfolgten Einlieferung bei der DPAG.

A.4.6.9

Der AG ist verantwortlich dafür, dass die von ihm an den AN übermittelten Daten ordnungsgemäß erhoben wurden, an den AN übermittelt und bei diesem gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Er ist weiter verantwortlich für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Unterrichtungspflichten. Der AG ist weiter dafür verantwortlich, dass die von ihm an den AN übermittelten Daten, insb. auch Texte und Bilder, und deren Verarbeitung und Verbreitung nicht gegen gesetzliche Verbote oder Rechte Dritter, z.B. Urheber- oder Markenrechte, verstoßen. Den AN trifft insofern keine Überprüfungspflicht. Eine Überprüfungspflicht des AN besteht auch nicht mit Blick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Adressdaten. Können Schreiben wegen solcher Fehler nicht zugestellt werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich des AG.

A.4.6.10

Postverarbeitungsaufträge werden, sofern die zugehörigen Druckdaten dem AN an einem Arbeitstag (Montag- Freitag) bis 14:00 Uhr vollständig übermittelt wurden, spätestens am folgenden Arbeitstag, bei späterer Datenübermittlung am übernächsten Arbeitstag verarbeitet, d.h. gedruckt und bei der DPAG eingeliefert. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage im Bundesland Niedersachsen sind keine Arbeitstage. Unbeschadet dieser Bestimmung sind dem AN vom AG erteilte Postverarbeitungsaufträge vorbehaltlich anderslautender individueller Vereinbarung keine Fixgeschäfte.

A.4.6.11

Zur besseren Einschätzung der Kundenbedürfnisse und Optimierung der eigenen Angebote erhebt der Auftragnehmer statistische Daten über die Art und den Umfang der Kundenaufträge und wertet diese aus. Eine Auswertung oder Speicherung von konkreten Inhalten der Kundendokumente, die insbesondere Geschäftsgeheimnisse umfassen, oder von personenbezogenen Daten wird hierfür nicht vorgenommen.

A.5 Zustandekommen des Postverarbeitungsvertrags

A.5.1

Die auf der Internetseite „onlinebrief24.de“ und in sonstigen den onlinebrief24-Service betreffenden Publikationen des AN präsentierten Leistungen und Preise stellen eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Postverarbeitungsvertrags dar. Verbindlich ist der beim Druckertreiber und Briefversand direkt im Browser nach Eingabe der Druckdaten und vor Auslösung der kostenpflichtigen Bestellung für den konkreten, noch auszulösenden Auftrag angezeigte Preis. Bei SFTP kommt der Postverarbeitungsvertrag durch Übertragung der Druckdaten zustande.

A.5.2

Der Postverarbeitungsvertrag kommt bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zustande:

  • Bestehen eines Kundenkontos und Vorhandensein eines Guthabens auf dem Kundenkonto (zu den technischen Schritten, die erforderlich sind, um ein Kundenkonto einzurichten und das Kundenkonto aufzuladen siehe A.4.2 bis A.4.4, bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung muss kein Guthaben vorhanden sein)
  • Login mit Benutzernamen und Passwort,
  • Übermittlung von Druckdaten und Produktangaben mittels Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser API oder SFTP vom AG an den AN,
  • Beginn der Auftragsverarbeitung - wird im Kundencenter unter „Aufträge“ in der Spalte „Status“ angezeigt.

A.5.3

Die Übermittlung von Druckdaten und Produktangaben kann ausschließlich mittels des dem AG vom AN zum Download zur Verfügung gestellten Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser oder SFTP erfolgen. Den Druckertreiber muss der AG einmalig auf seinem Rechner installieren. Für die Nutzung von SFTP muss nach Anleitung ein SFTP-Client auf dem Rechner des AG installiert sein. Eine Ingebrauchnahme kann nur mit den im Kundenkonto hinterlegten Zugangsdaten erfolgen.
Nachdem die Pflichtfelder in der Eingabemaske des Druckertreibers oder Briefversand direkt im Browser ausgefüllt sind, wird der Inhalt des Auftrags und der Gesamtpreis, zu dem die Annahme des Auftrags dem AN vom AG angeboten werden soll, zusammen mit der Möglichkeit der Korrektur angezeigt Diese Zusammenfassung ist vom AG sorgfältig auf ihre Richtigkeit durchzusehen. Um Angaben in dieser Zusammenfassung zu berichtigen, kann der AG sich in das entsprechende Feld klicken und die Korrektur durch manuelle Eingabe vornehmen oder den Druckertreiber schließen und dann aus dem Schreibprogramm heraus neu öffnen und mit korrigierten Angaben versehen. Bei Übertragung mit SFTP kann im Kundencenter der Briefpreis eingesehen werden. Der AG kann sich die Zusammenfassung als Screenshot ausdrucken oder speichern.

A.5.4

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Besonderen Verhaltenskodizes unterliegt der AN nicht. Zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 DSGVO notwendig. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Auftragsverarbeitung des Auftragsnehmers, der als Auftragsverarbeiter auftritt, in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung.

A.5.5

Um das Angebot an den AN abzuschicken, muss der AG bei Nutzung des Druckertreibers oder Briefversand direkt im Browser den die Auftragsbestellung abschließenden Button klicken. Bei Nutzung von SFTP erfolgt die Auftragsbestellung durch Übermittlung der Briefdaten.

A.5.6

Das Vertragsangebot wird vom AN angenommen, indem er mit der Verarbeitung des erteilten Auftrags beginnt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung bzw. Abbuchung beim Kundenkonto. Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt. Der Beginn der Verarbeitung wird Brief für Brief angezeigt im Kundenkonto, dort im Kundencenter unter „Aufträge“, Spalte „Status“.

A.5.7

Die Auftragsdaten werden vom AN zum Zweck der Auftragsverarbeitung und Auftragsverfolgung für 60 Tage nach Versandaufgabe gespeichert und anschließend vollständig gelöscht. Der AG kann diese Daten, d.h. seine Briefe, im Kundencenter unter „Aufträge“ einsehen. Vom AN gewährleistet wird diese Einsichtsmöglichkeit aber nur bis zum Zeitpunkt der erfolgten Einlieferung bei der DPAG.

A.6 Laufzeit des Postverarbeitungsvertrags

Der Postverarbeitungsvertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung durch den AN (Übernahme der vom AG übermittelten Daten, Herstellung entsprechender Druckstücke im Digitaldruckverfahren, Kuvertieren der Druckstücke zu Briefen, Freimachen der Briefe (Entrichtung des Portos an den Zustelldienst), Einlieferung der freigemachten Briefe bei der DPAG und Abbuchung des vereinbarten Entgelts vom Kundenkonto des AG.

A.7 Preisangaben

A.7.1

Alle angegebenen Preise werden netto angezeigt.

A.7.2

Im Rahmen der Zusammenstellung des Inhalts des abzuschließenden Vertrags vor jeder zahlungspflichtigen Bestellung wird der Gesamtpreis aufgeschlüsselt nach einzelnen Preisbestandteilen dargestellt.

A.7.3

In gleicher Weise wird der Preis aufgeschlüsselt dargestellt im Rahmen der elektronischen Rechnung, die dem AG vom AN im Kundencenter „Buchhaltung“, „Rechnungen“ zum Ausdrucken und Speichern zur Verfügung gestellt wird. Der AG stimmt dieser Rechnungserteilung auf elektronischem Weg zu.

A.7.4

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden nicht erhoben.

A.7.5

Kosten die darauf zurückgehen, dass der AG zur Kontaktaufnahme mit dem AN Fernkommunikationsmittel, z.B. Internet, E-Mail oder Telefon nutzt, sind in den mit dem AG vereinbarten Entgelten nicht enthalten. Diese Kosten hat der AN selbst zu tragen.

A.7.6

Für Postverarbeitungsverträge vereinbarte Preise sind für den jeweiligen Vertrag verbindlich, nicht darüber hinaus.

A.8 Kundendienst

Bei Fragen zum Produkt oder dessen Handhabung bittet der AN, dass der AG zunächst die FAQ auf der Homepage www.onlinebrief24.de zu Rate ziehen möge. Er findet diese im Menübereich des Footers unter FAQ. In der Regel sollten die dort präsentierten Hinweise und Hilfestellungen ausreichen, auftretende Probleme und Fragen zu lösen. Sollte das nicht der Fall sein, kann sich der AG mit seiner Frage über das unter dem Menüpunkt „Kontakt“ zur Verfügung gestellte Mailformular oder mit frei verfasster E-Mail an den AN wenden (support@onlinebrief24.de). Der AN beantwortet auf diese Weise gestellte Fragen innerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten so schnell wie möglich. Dies per Mail oder, wenn vom AG in der Anfragemail gewünscht, per Rückruf. Kosten werden vom AN für diesen Kundendienst nicht erhoben.

A.9 Wartungsfenster

Der Auftraggeber behält sich vor, mit einer Ankündigung von mind. 2 Arbeitstagen, den Dienst von onlinebrief24 für einen Zeitraum von 1 bis 48 Stunden für notwendige Wartungsarbeiten einzustellen. Diese Wartungen sind in unregelmäßigen Abständen notwendig, um Sicherheits-Update und/oder Erweiterungen auf die Website einzuspielen.

A.10 Änderungsvorbehalt für AGB

Der AN behält es sich vor, diese AGB zu überarbeiten. Über etwaige Änderungen der AGB, die für die künftige Vertragsbeziehung zwischen AN und AG gelten sollen, wird der AN den AG unverzüglich unterrichten und anfragen, ob der AG bereit ist, die neuen AGB zu akzeptieren. Auf die Kündigungsmöglichkeiten nach A.4.2 wird hingewiesen.

A.11 Abnahme

A.11.1

Sofern die Erstellung von werkvertraglichen Leistungen vereinbart wurde, gilt: Geht in einer Frist von 2 Wochen nach Übergabe der Auftragsergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Ergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.

A.12 Haftung

A.12.1

Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des AN, von seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“). Schadensersatzansprüche für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt eintreten, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

A.12.2

Der AG gewährleistet, dass die dem AN zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien vollumfänglich frei von Rechten Dritten sind und auch aus rechtlicher Sicht für die Nutzung im Projekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.

A.12.3

Für den Fall, dass trotzdem Rechte Dritter (z.B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) durch die Nutzung der übermittelten Materialien durch den AN berührt werden, stellt der AG den AN von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und wird dies auch gegenüber den Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der AG auf der Seite des AN beitreten. Er wird dem AN sämtliche notwendigen Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung, im Rahmen der Rechtsverletzung erstatten.

A.12.4

Der AG ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der AG ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.

A.13 Geltendes Recht

Auf Verträge zwischen dem AN und dem AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

B Besondere Bestimmungen für Verträge mit Unternehmern

B.1 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht steht einem AG, der Unternehmer im Sinne von A.2.4 sind, nicht zu.

B.2 Gewährleistungsbedingungen

B.2.1

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab vollständiger Leistungserbringung durch den AN (Einlieferung bei der DPAG).

B.2.2

Die vom AN erbrachte Leistung ist unverzüglich nach Zugang der vom AN dem jeweiligen Zustelldienst übergebenen Briefe beim AG oder bei den von ihm bestimmten Adressaten sorgfältig zu untersuchen. Die Leistung gilt als genehmigt, wenn dem AN nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder bei sorgfältiger Untersuchung sofort erkennbarer Mängel binnen sieben Werktagen nach der Ablieferung durch den Zustelldienst, ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel bei normalem Gebrauch ohne nähere Untersuchung erkennbar war in schriftlicher Form zugegangen ist, wobei auch Telefax oder E-Mail ausreichen. Auf Verlangen des AN sind beanstandete Briefe frachtfrei an ihn zurückzusenden. Unfrei zurückgesandte Briefe werden vom AN nicht angenommen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, erstattet der AN dem AG die Kosten der Zusendung der beanstandeten Briefe zu den Konditionen des günstigsten Versandwegs von dem Ort, an den der beanstandete Brief gerichtet war.

B.2.3

Folgende geringfügige Abweichungen von der beim Druckertreiber, Briefversand im Browser oder SFTP angezeigten Ansicht können auftreten und können vom AG nicht beanstandet werden:

Folgende geringfügige Abweichungen von der bei, Druckertreiber, Briefversand direkt im Browser oder SFTP angezeigten Ansicht können auftreten und können vom AG nicht beanstandet werden:

  • Durch technische Gegebenheiten sind in dem vom AN durchgeführten Digitaldruckverfahren leichte Farbabweichungen möglich. Der Druck erfolgt regelmäßig in Euroskala (CMYK). Zudem ist im Digitaldruck ein randloser Druck nicht möglich, so dass vom AG bis zum Rand angelegte Grafiken und Texte mit ca. 3-5 mm zum Bogenrand abgeschnitten werden. Zur korrekten maschinellen Verarbeitung der Druckdaten überblendet der AN eine kleine Fläche mit einem Datamatrix-Code.
  • Bei den vom AG anzuliefernden Druckdaten übernimmt der AN hinsichtlich Raster, Farbe und Auflösung keine Garantie. Sonder- oder Schmuckfarben werden vom AN automatisiert in Euroskala (CMYK) gewandelt und gedruckt.
  • Vom AN kann keine Kontrolle der Qualität der vom AG anzuliefernden digitalen Druckdaten erwartet werden, zumal die Druckdaten automatisiert verarbeitet werden und sich die Preise ausschließlich auf den reinen Druck der Daten, wie beim AN eingehend, beziehen.
  • Die Voraussetzungen für ein optimales Druckergebnis, die benötigten Maße und Positionen für Überblendungen sind vom AG auf der Website www.onlinebrief24.de, dort im Menübereich des Footers „Downloads“ zu entnehmen oder vom AG beim AN zu erfragen. Vom AG digital anzuliefernde Druckdaten mit falschen Maßen, Farbräumen, Anschnitten, Falzpositionen oder Auflösungen werden vom AN auf Risiko des AG in das entsprechende Format gewandelt und ggf. skaliert.
  • Der AG hat im Vorfeld der Übertragung an den Druckserver des AN sicherzustellen, dass die gewählten Druckoptionen seinen Wünschen entsprechen. Zudem hat er sich bei Druckertreiber oder Briefversand direkt im Browser eine Vorschau anzeigen zu lassen. Er hat ebenfalls sicherzustellen, dass die Empfängeradresse korrekt nach DIN 5008, Typ B positioniert ist und der für den Datamatrix-Code vorgesehene Bereich freigehalten wird.
  • Die Druckdaten werden, wie in der Vorschau angezeigt, an den Druckserver des AN übertragen und verarbeitet, es sei denn, dass die vom AG importierte PDF-Datei fehlerbehaftet ist und ein Druck daher von der Bildschirmansicht abweicht.
  • Falsche Adresspositionierung durch den AG, falsche Wiedergabe durch Überblendung mit Datamatrix-Codes, fehlende oder falsche Länderangabe, PLZ oder Empfängerdaten und eine dadurch nicht erfolgte Zustellung an den Empfänger, sind keine vom AN zu vertretenden Mängel.

B.2.5

Mängel eines Teils der erbrachten Leistung berechtigen den AG nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die Teilleistung für den AG ohne Interesse ist.

B.2.6

Bei Sachmängeln der erbrachten Leistung ist der AN berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Nacherfüllung durch erneute Erbringung einer mangelfreien Sache („Nachlieferung“) zu erbringen. Seine Entscheidung muss er in angemessener Frist treffen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung/Nacherfüllung, kann der AG vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern. Das Recht auf Schadensersatz unter Berücksichtigung des A.11 bleibt unberührt.

B.2.7

Für Mängel, die im Verantwortungsbereich der DPAG nach der Einlieferung der Briefe dort entstehen, haftet der AN nicht. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung, der verzögerten Auslieferung oder der Falschzustellung der Briefe geht mit der Ablieferung beim Zustelldienst auf den AG über.

B.2.8

Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Leistung stehen nur dem AG gegen den AN zu. Sie sind nicht abtretbar.

B.3 Ausschluss kaufmännischer Bestätigungsschreiben

Kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten nur, wenn sie von der jeweils anderen Vertragspartei ihrerseits schriftlich rückbestätigt werden.

B.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort

B.4.1

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen AG und AN ist der Sitz des AN.

B.4.2

Erfüllungsort ist der Sitz des AN.

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