Allgemeine Geschäftsbedingungen
onlinebrief24.de
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Geltungsbereich
- Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) onlinebrief24.de" sind Bestandteil sämtlicher Postverarbeitungsverträge die das Produkt "onlinebrief24.de" betreffen, mit der
letterei.de GmbH & Co. KG
Amtsgericht Darmstadt, HRA 83593
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE257930556
Persönlich haftend:
SADEKU Verwaltungsgesellschaft mbH
Amtsgericht Darmstadt, HRB 86562
Geschäftsführer: Denny Kunkel
Frankfurter Str. 74, 64521 Groß-Gerau
E-Mail: support@onlinebrief24.de
nachfolgend - Auftragnehmer - genannt -
Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
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Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an solche Auftraggeber.
- Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) onlinebrief24.de" sind Bestandteil sämtlicher Postverarbeitungsverträge die das Produkt "onlinebrief24.de" betreffen, mit der
- Begriffsbestimmungen
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Adresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt
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Auslandssendungen = Postsendungen jeglicher Art, die nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland zugestellt werden
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Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind
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Client-Software = Programm des Auftragnehmers, dass der Auftraggeber kostenfrei auf seinen Systemen installieren kann um Druckdaten an den Server des Autragnehmers zu übertragen.
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Daten = Die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen, in der Regel personenbezogenen Daten, wie beispielsweise die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstiges Gruppenmerkmal
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Konsolidierer = Dienstleister des Auftragnehmers, der Postsendungen in seinem Auftrag sortiert und anschließend bei der Deutschen Post AG einliefert um Teilleistungsrabatte zu erzielen
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Porto bzw. Postentgelte = Entgelt für die Beförderungsleistung einer Postsendung
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Postbeförderungsauftrag = Auftrag des Auftraggebers, auch mittelbar durch Bevollmächtigung des Auftragnehmers, an ein Postbeförderungsunternehmen, seine Postsendungen zu befördern und zu zustellen
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PostCard = Produkt der Deutschen Post AG, mit dem der Auftraggeber bargeldlos Postsendungen direkt mit der Deutschen Post AG abrechnen kann
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Posteinlieferung = Übergabe von Postsendungen an ein Postbeförderungsunternehmen oder einen Konsolidierer
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Postsendungen = Adressierte oder unadressierte Briefe, Postkarten, Presseerzeugnisse, Kataloge, Broschüren und Flugblätter, die über ein Postbeförderungsunternehmen zugestellt werden
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Produktionskosten = Entgelt des Auftragnehmers für den Druck, die Konfektionierung, Verarbeitung, sowie die Übergabe an ein Postbeförderungsunternehmen
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Schriftform = Postalisch, via Fax oder E-Mail
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Werktage = Tage von Montag bis Freitag, die keine gesetzlichen Feiertage sind
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Adresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt
- Angebote
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Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer werden sie verbindlich.
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Maßgeblich sind die aktuellen Konditionen, die auf der Webseite des Auftragnehmers einzusehen sind.
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Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer werden sie verbindlich.
- Vertragsschluss
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Der Dienstleistungsvertrag kommt dann zustande, wenn sich der Auftraggeber auf der Webseite des Auftragnehmers registriert und diese AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox akzeptiert.
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Für jeden Brief, den der Auftraggeber an den Druckserver des Auftragnehmers überträgt, wird ein separater Dienstleistungs- und Beförderungsvertrag gechlossen. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen des Auftragnehmers.
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Zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG notwendig. Erarbeiten beide Vertragsparteien keine individuelle Vereinbarung aus, kommt die "Allgemeine Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG" des Auftragnehmers in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung zum tragen und wird zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.
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Sind vom Auftraggeber bereits Druckdaten an den Druckserver des Auftragnehmers gesendet worden und wurden diese bereits verarbeitet, ist ein Vertragsrücktritt nicht mehr möglich.
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Der Dienstleistungsvertrag kommt dann zustande, wenn sich der Auftraggeber auf der Webseite des Auftragnehmers registriert und diese AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox akzeptiert.
- Preise, Zahlungsmodalitäten
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Gültig sind die genannten Preise der Auftragsbestätigung bzw. in Ermangelung die aktuellen Konditionen, die auf der Webseite des Auftragnehmers einzusehen sind.
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Sofern nichts anderes vermerkt, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
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Am ersten jeden Monats erhält der Auftraggeber automatisch eine Rechnung via E-Mail zugestellt, die auch online im Kunden-Center eingesehen werden kann. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgeweisen. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Guthaben des Auftraggebers nach Ziffer V.4 verrechnet.
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Die Abrechnung erfolgt auf Guthabenbasis. Das Guthaben kann per Lastschrift oder Überweisung durch den Auftraggeber aufgeladen werden. Die Gutschrift auf dem Kundenkonto beim Auftragnehmer erfolgt im Lastschriftverfahren sofort, bei Überweisung spätestens einen Werktag nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Auftragnehmers. Kann die Zahlung des Auftraggebers beim Auftragnehmer nicht zugeordnet werden, da beispielsweise der vom Auftragnehmer vorgegebene Überweisungscode nicht oder nicht korrekt angegeben wurde, verzögert sich die Gutschrift auf dem Kundenkonto bis die Zahlung zweifelsfrei dem Auftraggeber zugeordnet werden kann.
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Wünscht der Auftraggeber die Auszahlung seines Guthabens, ist dies dem Auftragnehmer über dessen Kunden-Center online mitzuteilen. Die Überweisung durch den Auftragnehmer erfolgt spätestens am dritten Werktag nach dem nächsten Rechnungslauf gemäß Ziffer V.3. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Gratis- oder Startguthaben ist von der Auszahlung ausgeschlossen.
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Nicht genutztes Guthaben verfällt nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Jahr der letzten Aufladung oder Nutzung des Guthabens.
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Die Zahlung auf offene Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ist ausschließlich öffentlichen Auftraggebern möglich.
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Der Auftragnehmer kann, ohne Angabe von Gründen, jederzeit auf Aufladung durch Überweisung bestehen.
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Sofern ein Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt wird und dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, werden dem Auftraggeber € 15,- netto Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der Rückbelastung ist die Forderung in Verzug.
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Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr und € 5,- pro Mahnung zu erheben.
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Gültig sind die genannten Preise der Auftragsbestätigung bzw. in Ermangelung die aktuellen Konditionen, die auf der Webseite des Auftragnehmers einzusehen sind.
- Lieferung, Ausführung, Verzug
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Druckdaten, die werktags bis 14.00 Uhr vollständig an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und dort automatisiert verarbeitet wurden, werden taggleich produziert und bei der Deutschen Post AG eingeliefert.
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Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage im Bundesland Hessen, die Brückentage nach Fronleichnahm und Christi Himmelfahrt, sowie die Zeit zwischen Heiligabend (24.12.) und Neujahr (01.01.). An diesen Tagen erfolgt ausnahmsweise keine Produktion und Posteinlieferung.
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Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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Sofern die in der vorstehenden Ziffer VI.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der produzierten Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
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Die vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer, das Versandunternehmen oder die Postbeförderungsgesellschaft die Frist noch nicht abgelaufen ist.
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Kommt der Auftragnehmer in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber eine Nachfrist von einem Werktag setzen.
Nach dieser Frist kann der Auftraggeber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Auftragnehmer die ihm bis dahin entstandenen Kosten ersetzen zu müssen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn es kommt eine Haftung durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Frage.
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Druckdaten, die werktags bis 14.00 Uhr vollständig an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und dort automatisiert verarbeitet wurden, werden taggleich produziert und bei der Deutschen Post AG eingeliefert.
- Druckdaten
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Durch technische Gegebenheiten sind in dem vom Auftragnehmer durchgeführten Digitaldruckverfahren leichte Farbabweichungen möglich. Der Druck erfolgt regelmäßig in Euroskala (CMYK).
Zudem ist im Digitaldruck ein randloser Druck nicht möglich, so dass vom Auftraggeber bis zum Rand angelegte Grafiken und Texte mit ca. 3-5mm zum Bogenrand abgeschnitten werden.
Zur korrekten maschinellen Verarbeitung der Druckdaten, überblendet der Auftragnehmer eine kleine Fläche mit einem Datamatrix-Code. Versendet der Auftraggeber Einschreiben über den Auftragnehmer, wir zusätzlich eine weitere Fläche für Postinformationen innerhalb des Anschriftenfensters überblendet. -
Bei vom Auftraggeber anzuliefernden Druckdaten übernimmt der Auftragnehmer hinsichtlich Raster, Farbe und Auflösung keine Garantie.
Selbiges gilt für Sonder- oder Schmuckfarben, wie beispielsweise Pantone oder HKS. Diese werden vom Auftragnehmer automatisiert in Euroskala (CMYK) gewandelt und entsprechend Ziffern VII.1 und VII.2 Abs. 1 gedruckt. -
Vom Auftragnehmer kann keine Kontrolle der Qualität der vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten erwartet werden, zumal die Druckdaten automatisiert verarbeitet werden und sich die angebotenen Konditionen ausschließlich auf den reinen Druck der Daten, wie beim Auftragnehmer eingehend, beziehen.
Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten vollständig, im korrekten Format, postalisch zustellbar, orthografisch, logisch oder inhaltlich richtig sind. -
Druckströme, die über die Client-Software des Auftragnehmers übertragen werden, wandelt diese lokal auf dem Rechner des Auftraggebers in das Portable Document Format (PDF), es sei denn, der Auftraggeber importiert oder überträgt eine bereits exisitierende PDF-Datei.
Die vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten werden vom Auftragnehmer so verarbeitet und gedruckt, wie auf seinen lokalen Systemen angezeigt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass in seinen Druckdaten alle benötigten Daten zur Verfügung gestellt oder fest in die Druckdaten integriert sind.
Insbesondere gilt dies für Schriftarten, variable Daten und Formeln, die nur lokal beim Auftraggeber angezeigt werden oder verfügbar sind.
Importiert der Auftraggeber PDF-Dateien in die Client-Software oder überträgt er diese direkt über Schnittstellen des Auftragnehmers, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese PDF-Dateien dem PDF/X-Standard entsprechen, keine Formatierungsfehler enthalten und weder Formulardaten enthalten, noch in jeglicher Form zugriffsgeschützt sind. -
Die Voraussetzungen für ein optimales Druckergebnis, die benötigten Maße und Positionen für Überblendungen sind vom Auftraggeber der Webseite des Auftragnehmers zu entnehmen oder vom Auftraggeber schriftlich zu erfragen.
Vom Auftraggeber digital anzuliefernde Druckdaten mit falschen Maßen, Farbräumen, Anschnitten, Falzpositionen oder Auflösungen werden vom Auftragnehmer auf Risiko des Auftraggebers in das entsprechende Format gewandelt und ggf. skaliert. Für etwaige optische Mängel ist der Auftragnehmer dann nicht haftbar zu machen. -
Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Übertragung an den Druckserver des Auftragnehmers sicherzustellen, dass die gewählten Druckoptionen seinen Wünschen entsprechen.
Zudem hat er sich in der Client-Software eine Vorschau anzeigen zu lassen. Er hat ebenfalls sicherzustellen, dass die Empfängeradresse korrekt nach DIN 5008, Typ B positioniert ist und der für den Datamatrix-Code vorgesehene Bereich freigehalten wird. -
Die Druckdaten werden, wie in der Vorschau angezeigt, an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und verarbeitet, es sei den, dass die vom Auftraggeber importierte PDF-Datei fehlerbehaftet ist und ein Druck daher von der Bildschirmansicht abweicht.
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Falsche Adresspositionierung durch den Auftraggeber, falsche Wiedergabe durch Überblendung mit Datamatrix-Codes, fehlende oder falsche Länderangabe, PLZ oder Empfängerdaten und eine dadurch nicht erfolgte Zustellung an den Empfänger, sind keine Mängel.
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Durch technische Gegebenheiten sind in dem vom Auftragnehmer durchgeführten Digitaldruckverfahren leichte Farbabweichungen möglich. Der Druck erfolgt regelmäßig in Euroskala (CMYK).
- Posteinlieferung, Beförderungsauftrag
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Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer mit dem Abschluss eines Beförderungsauftrags mit der Deutschen Post AG im Namen des Auftraggebers.
Als Vertragspartner der Deutschen Post AG ist ausschließlich der Auftraggeber für den zustande kommenden Beförderungsauftrag verantwortlich. Etwaige Mängel aus diesem Auftrag, auch solche, die der Auftragnehmer als bevollmächtigter des Auftraggebers zu verschulden hat, sind bei der Deutschen Post AG zu reklamieren.
Für den Beförderungsauftrag gelten die AGB BRIEF NATIONAL und die Beförderungsrichtlinien der Deutschen Post AG in aktueller Fassung. -
Die Abrechnung des Auftragnehmers stellt für den Auftraggeber den Nachweis der Einlieferung dar.
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Die Abrechnung der Postentgelte über eine PostCard des Auftraggebers ist nicht möglich.
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Der Auftragnehmer verfügt über eine bundesweit gültige Postlizenz der Bundesnetzagentur. Der Auftragnehmer behält sich vor, nationale Sendungen einen Werktag nach Produktionsschluss selbst zuzustellen. Es gelten dann die Preisliste und AGB Zustelldienste des Auftragnehmers.
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Auslandssendungen können auch bei anderen Kooperationspartnern als der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
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Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer mit dem Abschluss eines Beförderungsauftrags mit der Deutschen Post AG im Namen des Auftraggebers.
- Leistungen Dritter
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistung unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistung unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen.
- Garantien, Haftung
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche aus Ziffer XI bleiben unberührt.
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Der Auftragnehmer haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzung für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen sowie bei Fehlern einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v § 444 BGB.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.
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Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für optische oder inhaltliche Fehler in Drucksachen, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber durchgeführten Postsendungen. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
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Der Auftraggeber hat seine Zugangsdaten zu Systemen des Auftragnehmers vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen. Der Auftraggeber haftet für alle entstandenen Transaktionen, die über seine Zugangsdaten erfolgen.
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche aus Ziffer XI bleiben unberührt.
- Leistungsstörungen
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Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor, wobei nochmals anfallende Postentgelte der Auftraggeber zu tragen hat, es sei denn der Auftragnehmer handelte grob fahrlässig. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.
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Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform gerügt werden.
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Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
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Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor, wobei nochmals anfallende Postentgelte der Auftraggeber zu tragen hat, es sei denn der Auftragnehmer handelte grob fahrlässig. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten
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Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), bzw. sonstiger Datenschutzregelungen, wie beispielsweise des Telemediengesetzes (TMG). Im Übrigen findet Ziffer IV.2 Anwendung.
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Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu verarbeitenden Daten den rechtlichen Anforderungen, insbesondere des BDSG und des TMG entsprechend verwendet und übermittelt werden und dem Auftragnehmer zu den beauftragten Verarbeitungen und Nutzungen überlassen und zur weiteren Nutzung von diesem übermittelt werden dürfen.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert erfolgen soll, beispielsweise durch angemessene Verschlüsselung der E-Mail oder durch Übertragung an einen SSL-verschlüsselten SFTP-Server des Auftragnehmers.
Die Haftung für Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang, beispielsweise durch die Verletzung des Datengeheimnisses oder der Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte, liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst oder durch Dritte vornimmt. -
Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von Weisungen eines Dritten abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis setzen und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten bezüglich dieser für den Auftragnehmer identifizierbar zu machender Daten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die entsprechende schriftliche Weisung des Dritten vorzulegen.
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Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Andernfalls kann er widersprechen. Er wird den Auftraggeber im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.
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Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass bei einer erstmaligen in eigener Datenhoheit erfolgenden Speicherung (vgl. § 33 BDSG) sowie der werblichen Ansprache eines Adressaten im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts Informationspflichten gemäß BDSG zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere die nach § 28 Abs. 3 BDSG vorgesehene Unterrichtung über die erstmalig erhebende Stelle in der Werbung sowie bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die Information des Betroffenen über die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG.
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Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ferner darauf hin, dass der Betroffene gemäß § 28 Abs. 4 BDSG der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Auftraggeber selbst gespeichert werden.
Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten ein Abgleich mit der Robinson-Datei empfohlen, die beim DDV geführt wird.
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Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), bzw. sonstiger Datenschutzregelungen, wie beispielsweise des Telemediengesetzes (TMG). Im Übrigen findet Ziffer IV.2 Anwendung.
- Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
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Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen.
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Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
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Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer. -
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
- Gefahrenübergang, Versand
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
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Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.
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Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
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Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Posteinlieferung, geht die Gefahr mit Übergabe an das Postbeförderungsunternehmen bzw. den Konsolidierer über. Besorgt der Auftragnehmer die Posteinlieferung mit eigenen Transportmitteln, geht die Gefahr analog Ziffer XIV.2 bereits "ab Werk" auf den Auftraggeber über. Ziffer XIV.3 gilt entsprechend.
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
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Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn dieser Kaufmann ist und der Auftraggeber entweder den Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens aufweist.
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Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelunglücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: 02.04.2012
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